ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden Bestandteil aller Vertragsverhältnisse, die zwischen der Screenfact GmbH, Astraturm, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177246 („Screenfact“) und dem Kunden („Kunde“, und Screenfact und der Kunde zusammen auch die „Parteien“) geschlossen werden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2    Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann kostenlos unter https://screenfact.de/agb/ abgerufen werden.

1.3    Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen mit dem Kunden geschlossenen Verträge, ohne dass Screenfact in jedem Einzelfall auf sie verweisen müsste.

1.4     Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wie Screenfact ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Auftragsbestätigung auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und Screenfact deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungen Screenfact GmbH und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1    Leistungen der Screenfact GmbH

2.1.1    Die Leistungen der Screenfact GmbH im Sinne dieser AGB umfassen insbesondere (i) das Anbieten eines automatisierten softwarebasierten psychometrischen Testverfahrens zur Persönlichkeitsanalyse („SF-Testverfahren“) und das Zurverfügungstellen der Testergebnisse nach Durchführung des SF-Testverfahren durch den jeweiligen Nutzer, (ii) die Beratung des Kunden in Bezug auf die Testergebnisse von SF-Testverfahren, die Nutzer auf Veranlassung des Kunden durchgeführt haben und Beratung der jeweiligen Nutzer, (iii) die Erstellung von Teamanalysen auf der Basis der von Teammitgliedern des Kunden durchgeführten SF-Testverfahren, (iv) die Erstellung von Benchmark-Analysen in Bezug auf Mitarbeiter des Kunden auf der Basis der von den Mitarbeitern durchgeführten SF-Testverfahren, (v) die Schulung des Kunden bzw. seiner Mitarbeitern in Bezug auf die Auswertung von Screenfact-Testergebnissen und (vi) das Anbieten von White Label-Lösungen, die dem Kunden die Anwendung von Screenfact in seinem Unternehmen unter seinem eigenen Logo und ggf. zusätzlicher inhaltlicher Anpassungen ermöglichen. Der genaue Inhalt und Umfang der von Screenfact zu erbringenden Leistungen wird von den Parteien jeweils im Einzelfall in einem gesonderten Vertrag schriftlich oder in Textform festgelegt („Vertrag“).

2.1.2    In keinem Fall umfassen die von Screenfact zu erbringenden Leistungen Beratung in Rechtsfragen.

2.1.3    Bei dem von Screenfact angewandten SF-Testverfahren handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, das anhand von Normstichproben die Ausprägung bestimmter Persönlichkeitsmerkmale analysiert. Wie bei allen standardisierten Verfahren können die individuellen Eigenschaften und Besonderheiten von Menschen nicht oder nur bedingt berücksichtigt werden. Das SF-Testverfahren liefert daher keine präzisen Ergebnisse für Individuen, sondern zeigt lediglich auf, welche Eigenschaften bei einer überwiegenden Anzahl von Personen, die im Rahmen des SF-Testverfahrens das gleiche Verhalten wie der Kunde / Nutzer gezeigt haben, in welcher Rangfolge ausgeprägt sind. Screenfact kann daher nicht garantieren, dass das Ergebnis des SF-Testverfahrens in jedem Einzelfall eine vollständig zutreffende Einschätzung zu den Persönlichkeitsmerkmalen des Kunden / Nutzer liefert.

2.2    Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat Screenfact sämtliche Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der von Screenfact geschuldeten Leistungen erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3. Vertragsschluss

3.1    Der Vertragsschluss über die Erbringung von Leistungen der Screenfact erfolgt grundsätzlich, indem Screenfact dem Kunden jeweils ein konkret auf den Einzelfall zugeschnittenes Angebot unterbreitet. Ein rechtlich verbindlicher Vertrag mit dem Kunden kommt in diesem Fall nur auf Grundlage eines solchen Angebots und erst dann zustande, wenn innerhalb der im Angebot genannten Annahmefrist (i) der Kunde das Angebot in Textform angenommen hat und (ii) die Annahmeerklärung Screenfact zugegangen ist. Ist im Angebot keine konkrete Annahmefrist genannt, kann der Kunde das Angebot nur innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen annehmen.

3.2    Abweichend von Ziffer 3.1 kann Screenfact einem Kunden auf dessen Wunsch auch einen individuellen Account in dem Screenfact-eigenen Bestellsystem zuweisen, über den der Kunde sodann bestimmte Leistungen bei Screenfact abrufen kann. In diesem Fall kommt ein rechtlich verbindlicher Vertrag mit dem Kunden zustande, wenn der Kunde nach erfolgter Eingabe der vom Bestellsystem abgefragten Daten die Links für das SF-Testverfahren über das Bestellsystem generiert.

3.3    Die auf Screenfacts Webseiten beschriebenen Leistungen stellen kein rechtlich verbindliches Angebot dar, sondern enthalten lediglich unverbindliche Informationen. Maßgeblich sind allein die Angaben in dem von Screenfact an den Kunden übermittelten Angebot gemäß Ziffer 3.1 oder bei einer Bestellung gemäß Ziffer 3.2 die im Rahmen des Bestellsystems an den Kunden übermittelten Informationen.

4. Vergütung

Die Höhe und Zahlweise der vom Kunden zu zahlenden Vergütung für die von Screenfact geschuldeten Leistungen bemisst sich primär nach den im jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen. Sind in dem jeweiligen Vertrag keine Vereinbarungen über die Vergütung getroffen worden, gelten die Preise als vereinbart, die für die vom Kunden beauftragte Leistung in Screenfacts Preisliste in der letzten dem Kunden übermittelten Fassung angegeben sind.

4.1    Sämtliche vom Kunden geschuldeten Vergütungen verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

5. Kosten und Auslagen

5.1    Kosten und Auslagen, insbesondere Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, sind vom Kunden jeweils in der im Vertrag angegebenen Höhe zu ersetzen. Kosten und Auslagen, zu denen der Vertrag keine Angaben enthält, und die für die Erbringung der Leistung erforderlich und angemessen sind, sind vom Kunden gegen Nachweis zu ersetzen.

5.2    Sämtliche Kosten und Auslagen sind vom Kunden zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe zu ersetzen.

6. Rechnungstellung und Fälligkeit

6.1    Von Screenfact gestellte Rechnungen sind innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar.

6.2    Zahlt der Kunde eine Rechnung bei Fälligkeit nicht, kommt er spätestens mit Ablauf von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnungen in Verzug. Screenfacts Recht zur vorherigen Begründung des Verzuges durch gesonderte Mahnung bleibt unberührt. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.

6.3    Von den vorstehenden Regelungen bleibt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden unberührt.

7. Haftung

7.1    Für die Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung einer vertraglichen oder außervertraglichen Pflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.

7.2    Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz haftet Screenfact unbegrenzt, wenn dieser Anspruch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Screenfact, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Screenfact nur

a) für Schäden, die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit resultieren,

b) wenn Screenfact eine Garantie übernommen hat oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat,

c) für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) resultieren. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Screenfact der Höhe nach begrenzt nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Davon abgesehen, sind sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

7.3    Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 2 gelten auch zugunsten von Screenfacts gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

8.1    Der Kunde kann gegen Forderungen von Screenfact nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

8.2    Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, aus dem die Zahlungsansprüche von Screenfact stammen, zu.

9. Vertraulichkeit

9.1    Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, über den Umstand des Abschlusses des Vertrages und seinen Inhalt sowie über alle Vertraulichen Informationen (wie nachfolgend definiert) Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Sie verpflichten sich, die Vertraulichen Informationen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen, es sei denn die Weitergabe oder Nutzung ist zur Durchführung des Vertrages notwendig oder erfolgt aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach dem Ende des Vertrages für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren fort.

9.2    „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser AGB sind alle Informationen, Daten, Aktenvermerke, Analysen, Zusammenstellungen, Studien, Dokumente, know-how oder andere Unterlagen gleich welcher Art (gleichgültig, ob mündlich, schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Weise übermittelt und gleichgültig, ob als vertraulich gekennzeichnet oder nicht), die eine Partei von der jeweils anderen Partei, von einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder von einem ihrer Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Berater im Hinblick auf oder im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, sowie alle (schriftlichen oder sonstigen) Aktennotizen, Analysen, Zusammenstellungen, Studien, Dokumente oder andere Unterlagen, die von der die vertraulichen Informationen empfangenden Partei erstellt wurden oder noch werden und derartige Informationen beinhalten.

9.3    Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht solche Informationen,

a) die bereits öffentlich bekannt sind oder während der Laufzeit des Vertrages öffentlich bekannt werden, ohne dass die die Informationen empfangende Partei, ein mit ihr verbundenes Unternehmen oder ihre Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Berater dies zu vertreten hätten;

b) von denen die die Informationen empfangende Partei nachweisen kann, dass sie ihr zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt bzw. in ihrem Besitz waren und ihr nicht direkt oder indirekt mit der Verpflichtung, insoweit Verschwiegenheit zu bewahren, bekannt oder bekannt gemacht wurden oder ihr während der Laufzeit des Vertrages ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen bekannt werden.

10.    Schlussbestimmungen

10.1    Auf Verträge zwischen Screenfact und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

10.2    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Screenfact ist der Sitz von Screenfact.

10.3    Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigten. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.

Stand: 10/2023

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T: +49 (0)40/5328500
E: info@screenfact.de