Terms and Conditions

We refer to the German Terms and Conditions:

I. Gegenstand und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche vertriebenen Testverfahren, Beratungsverträge und sonstige Dienstleistungen (z.B. Erteilung von Lizenzen) der Screenfact GmbH Anwendung.
Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Screenfact GmbH schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen worden ist.

II. Inhalt des Auftrages
Bezüglich der Beratungsverträge und sonstigen Dienstleistungen werden Aufgabenstellung, Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Testverfahren, Arbeitsunterlagen bzw. Trainingsinhalte in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Die Screenfact GmbH kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten sachverständiger Dritter bedienen.

III. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
Sämtliche von der Screenfact GmbH vertriebenen Testverfahren, gleichgültig ob dem Kunden als online-Variante bzw. auf Datenträgern zur Verfügung gestellt, bzw. angefertigten Entwürfe, Konzepte, Ideen, Werke etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht ohne Zustimmung der Screenfact GmbH über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggebenden über.
Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der Screenfact GmbH geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggebenden über.
Der Auftraggebende erwirbt kein Eigentum an den Auswertungsroutinen/Quellcodes und ist nicht berechtigt, Informationen diesbezüglich an Dritte weiterzugeben.

IV. Konkurrenzausschluss; Geheimhaltung
Die Screenfact GmbH verpflichtet sich, den Auftraggebenden über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Unternehmen zu informieren, und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten der Screenfact GmbH.
Die Screenfact GmbH verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind.
Der Auftraggebende steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeitenden der Screenfact GmbH gefährden könnte. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, während der Laufzeit des Beratungsvertrages mit der Screenfact GmbH sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten danach keine Mitarbeitenden der Screenfact GmbH, die mit der Erarbeitung des vertragsgegenständlichen Projektes betreut waren, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen oder ihnen derartige Angebote zu unterbreiten.

V. Vergütung
Soweit ein Festhonorar nicht vereinbart ist, wird auf der Grundlage der aktuell gültigen Tagessätze der Screenfact GmbH nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen trägt der Kunde. Für Tagesspesen und Fahrten mit dem PKW gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder des vorliegenden Angebotes der Screenfact GmbH.
Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

VI. Fremdkosten
Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier u.Ä., sind der Screenfact GmbH gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. Die Screenfact GmbH ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.

VII. Sicherung der Leistung
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Screenfact GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Screenfact GmbH nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Screenfact GmbH unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder diese durch einen anderen Mitarbeitenden zu erbringen. Wenn der Auftraggebende einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so gilt folgende Regelung: Bei einer Absage in dem Zeitraum von vier bis zwei Monaten vor dem vereinbarten Termin zur Durchführung der Dienstleistung werden 50%, danach 100% des Honorars zuzüglich eventuell anfallender Fremdkosten in Rechnung gestellt. Als Absage gilt auch das Verschieben eines fest vereinbarten Termins.

VIII. Haftung
Für im Rahmen des Internets verwendete online-Varianten der Testverfahren wird eine Übernahme der Gewähr bezüglich Virenfreiheit ausgeschlossen. Bei Schäden, die aus der Verwendung der von Screenfact GmbH vertriebenen Testverfahren entstehen, ist die Haftung der Screenfact GmbH auf den Kaufpreis des einzeln verwendeten Tests begrenzt. Für einen auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Schadensfall bei Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen haftet die Screenfact GmbH nur für einen Betrag in Höhe der Auftragssumme. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigter zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für unvorhersehbare, auf leichter Fahrlässigkeit beruhende, vertragsuntypische Schäden haftet die Screenfact GmbH nicht. Sofern der Kunde eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat der Kunde darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist.
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe der Screenfact GmbH. Die Screenfact GmbH haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse.
Wird die Screenfact GmbH von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz o.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggebende die Screenfact GmbH von der Haftung frei.

IX. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg, soweit der Auftraggebende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftraggebende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Vertragsauslegung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebenden deutsches Recht anwendbar.

Stand 07/22

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